Verein

Termine

13.07.2022

Einladung zur Mitgliederversammlung am 13.09.2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung am Dienstag, den 13.09.2022 um 18:00 Uhr in der
Aula der Ganztagsgemeinschaftsschule Neunkirchen, Haspelstraße 28 in 66538 Neunkirchen ein.

Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Wahl des Versammlungsleiters
4. Berichte
5. Entlastung des Vorstandes
6. Anträge
7. Verschiedenes

Anträge für die Mitgliederversammlung richten Sie bitte bis zum 06.09.2022 per E-Mail an
vorstand@ggsnk-fv.de, bzw. per Post an die Adresse des Vereins.

 

Torsten Ott

1.Vorsitzender

 

 

Veröffentlicht auch unter https://www.facebook.com/GGSNK 

11.07.2021

Mitgliederversammlung am 01.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie zu Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 01.09.2021 um 17:00 Uhr in der Aula der Ganztagsgemeinschaftsschule Neunkirchen, Haspelstraße 28 in 66538 Neunkirchen ein.

 

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  1. Wahl des Versammlungsleiters
  2. Berichte
  3. Entlastung des Vorstands
  4. Neuwahl des Vorstands
  5. Anträge
  6. Verschiedenes

Anträge für die Mitgliederversammlung richten Sie bitte bis Mittwoch, den  25.08.2021 per E-Mail an vorstand@ggsnk-fv.de, bzw. per Post an die Adresse des Vereins.

Torsten Ott

1.Vorsitzender

 

Veröffentlicht auch unter https://www.facebook.com/GGSNK .

21.08.2021

Informationen zu den Hygieneregeln während unserer Mitgliederversammlung:

Guten Tag Frau Petry,

vielen Dank für die Anmeldung.

Bei der Durchführung der Veranstaltung sind die bekannten Hygieneregeln entsprechend der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere auch die Regelungen des Abschnittes drei der beigefügten Verordnung,

zu beachten.

Die Daten der teilnehmenden Personen dürfen im Rahmen der Kontaktnachverfolgung ausschließlich auf Anforderung dem Gesundheitsamt des Landkreises Neunkirchen zugänglich gemacht werden.

Sie als Veranstalter haben sicherzustellen, dass ausschließlich Personen, die entweder einen aktuellen negativen Test, eine Genesenen- oder Impfbescheinigung besitzen, an der Feier teilnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Holger Janes

 

Kreisstadt Neunkirchen

Ordnungsamt

Oberer Markt 16

66538 Neunkirchen

 

Telefon:  06821 – 202 216

Telefax:  06821 – 202 282

E-Mail: holger.janes@neunkirchen.de

Internet: www.neunkirchen.de

 

 

Das Hygienerahmenkonzept für Veranstaltungen

 

§ 23 Gültigkeit

Das vorliegende Rahmenkonzept gilt für alle gemäß der jeweils gültigen Verordnung zur

Bekämpfung der Corona-Pandemie erlaubten Veranstaltungen. Dies betrifft auch die nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der jeweils geltenden Fassung zulässigen kulturellen Aufführungen, vorbehaltlich speziellerer für diese Veranstaltungsorte zu treffenden Maßnahmen. Für Veranstaltungen unter Beteiligung von Schaustellerbetrieben gelten die Hygiene und Schutzmaßnahmen für Schaustellerbetriebe.

§ 24 Anzeigen der Veranstaltung

Der Veranstalter hat, soweit die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der jeweils geltenden Fassung eine Anmeldung vorschreibt, die Veranstaltung mindestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Diese Anmeldung hat neben dem Ort, der Zeit und Dauer, dem Inhalt der Veranstaltung und der Besucherzahl auch die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Hygienekonzeptes zu beinhalten.

§ 25 Teilnehmerbeschränkungen

Zur Vermeidung eines unkalkulierbaren Besucheransturms sind die Veranstaltungen so zu organisieren, dass durch Ticketverkauf, persönliche Einladungen oder Anmeldungen beziehungsweise andere geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass nicht mehr Personen am Veranstaltungsort erscheinen oder gleichzeitig anwesend sind, als zulässig sind.

§ 26 Zutrittskontrolle

Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass nur die berechtigten Personen Zutritt zur Veranstaltung erhalten und die Höchstzahlen nicht überschritten werden. Es sind nur Personen einzulassen, die keine erkennbaren respiratorischen Symptome, Fieber oder sonstigen möglichen Hinweise auf eine COVID-19-Infektion aufweisen. Am Eingang zum Veranstaltungsbereich sind Handwaschmöglichkeiten, alternativ Händedesinfektionsmittel (mindestens „begrenzt viruzid“) kostenfrei vorzuhalten. Der Einlass ist so zu gestalten, dass Warteschlangen mit Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern vermieden werden. Im Eingangsbereich sind Hinweise auf die Hygieneregeln gut sichtbar auszuhängen. Türen sollten, soweit möglich, offengehalten werden, um Kontakte mit diesen zu reduzieren.

§ 27 Kontaktnachverfolgbarkeit

Die Kontaktnachverfolgung nach §§ 6 bis 8 des Saarländischen COVID-19- Maßnahmengesetzes vom 22. Januar 2021 (Amtsbl. I S. 220) sowie § 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie ist sicherzustellen. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Vor- und Familienname, Anschrift und Erreichbarkeit (Rufnummer oder E-Mail Adresse) und die Ankunftszeit zu erfassen, die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Weitergabe an die Gesundheitsämter zu verwenden und den unbefugten Zugriff auf die Daten zu verhindern.

§ 28 Gewährleistung der Ordnung

Der Veranstalter hat Maßnahmen zu treffen, um die Ordnung und Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Dies kann auch die Beauftragung von Ordnungskräften, je nach Art der Veranstaltung, beinhalten.

§ 29 Anforderungen an den Veranstaltungsort

Pro 5 Quadratmeter Fläche der Veranstaltungsörtlichkeit ist ein Besucher zulässig. Abweichungen von Satz 1 sind zulässig, wenn die Teilnehmer sich über die gesamte Dauer der Veranstaltung auf festen zugewiesenen Plätzen aufhalten (statische Veranstaltungen), die die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern garantieren, oder wenn die Sitzordnung nach dem

Schachbrettmuster angeordnet ist und ein Konzept zur kontaktreduzierenden Wegführung der Teilnehmer existiert. Der Mindestabstand von Plätzen zueinander darf im Übrigen nur unterschritten werden, wenn es sich um Personen aus einem Haushalt handelt oder sonstige Konstellationen, in denen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Ausnahme vom Abstandsgebot vorsieht. Ein Verlassen des Platzes ist nur zu notwendigen Verrichtungen erlaubt und hat unter Wahrung der Mindestabstände, soweit möglich, zu erfolgen.

Veranstaltungen, bei denen sich die Teilnehmer nicht auf festen Plätzen aufhalten (dynamische Veranstaltungen), haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Mindestabstand stets eingehalten werden kann. Sanitäre Einrichtungen: Auch im Bereich der sanitären Einrichtungen ist auf eine Einhaltung der Mindestabstände zu achten. Es sind eine Handwaschgelegenheit und Händedesinfektionsmittel vorzuhalten und eine engmaschige Reinigung der Anlagen sicherzustellen.

§ 30 Mund-Nasen-Schutz (MNS)

Die Teilnehmer und sonstigen Personen der Veranstaltung haben einen Mund-Nasen-Schutz entsprechend der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der jeweils geltenden Fassung zu tragen. Bei Veranstaltungen, bei denen sich die Besucher über die gesamte Dauer der Veranstaltung auf festen Plätzen aufhalten (statische Veranstaltungen), besteht diese Pflicht nicht, solange der Platz eingenommen ist. Ausgenommen von der MNS-Pflicht sind Personen wie beispielsweise Künstler, Vortragende oder Personen mit ähnlichen Funktionen während eines

Auftritts.

§ 31 Bezahlung/Bargeld

Es sind Maßnahmen zu treffen, die den Kontakt zu Bargeld oder sonstigen Zahlungsmitteln soweit möglich reduzieren. Dementsprechend sollte eine Zahlung möglichst kontaktlos erfolgen. Auch sollte die Anzahl der Bezahlvorgänge mit Bargeld soweit möglich reduziert werden, beispielsweise über eine Zahlung mit Bons, die an einer zentralen Bon Kasse ausgegeben werden und dementsprechend Wechselvorgänge reduzieren.

§ 32 Belüftung

Eine gute Belüftung der Veranstaltungsstätte ist sehr wichtig zur Vermeidung von

Virusübertragungen. Daher sollte, wann immer möglich, die Veranstaltung im Freien stattfinden. Bei Veranstaltungen im Innenraum ist für entsprechende Belüftung zu sorgen. Räume mit schlechter Belüftung und gleichzeitig kleinem Raumvolumen im Verhältnis zu den Teilnehmern sind für Veranstaltungen ungeeignet.

§ 33 Riskante Tätigkeiten

Insbesondere Tätigkeiten, die mit einer forcierten Atmung einhergehen, wie beispielsweise instrumentale oder vokale Betätigungen seitens der Akteure oder des Publikums, zeigen ein hohes Risiko einer Virusübertragung. Hierzu sollten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Dies kann bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern das zusätzliche Tragen einer MNB sein oder die Vergrößerung des Sicherheitsabstandes zur singenden Person auf beispielsweise 3 Meter. Körperliche Kontakte zwischen den Akteuren sind zu vermeiden.

§ 34 Darreichung von Speisen oder Getränken

Die Zulässigkeit des Verkaufs oder des Anbietens von Speisen und Getränken ergibt sich in entsprechender Anwendung der in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der jeweils geltenden Fassung geltenden Regelungen für Gaststätten und Beherbergungsstätten. Hierbei sind die Maßgaben des Hygieneplans der saarländischen Landesregierung für Gaststätten und Beherbergungsstätten nach Abschnitt 7 dieser Verordnung, abrufbar unter www.corona.saarland.de entsprechend anzuwenden. Notwendig ist insbesondere das Spülen von Gläsern und Geschirr bei mindestens 60 °C, bevorzugt mit einer Geschirrspülmaschine.

§ 35 Nutzung von Toiletten

In den von den Veranstaltern ausreichend zur Verfügung gestellten Toiletten ist eine engmaschige Reinigung sicherzustellen (Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft). Es ist sicherzustellen, dass Flüssigseife, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel für die Gäste zur Verfügung stehen. Je nach Größe und Gästeaufkommen ist eine geeignete Zugangsregelung zu schaffen.

22.10.2020

Mitgliederversammlung abgesagt

Sehr geehrte Mitglieder,

nach Rücksprache bzw. auf Anordnung der Ortspolizeibehörde wird die für den 28.10.2020 angesetzte Mitgliederversammlung coronabedingt abgesagt.

Sobald die Situation es zulässt werden wir eine neue Mitgliederversammlung einberufen, und dies unter anderem an dieser Stelle bekanntgegeben.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund

Torsten Ott

1.Vorsitzender

 

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29.09.2020

Einladung zur Mitgliederversammlung

 Hiermit laden wir Sie zu Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 28.10.2020 um 19:00 Uhr in der Aula der Ganztagsgemeinschaftsschule Neunkirchen, Haspelstraße 28 in 66538 Neunkirchen ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl des Versammlungsleiters
  4. Berichte
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Neuwahl des Vorstands
  7. Anträge
  8. Verschiedenes

Anträge für die Mitgliederversammlung richten Sie bitte bis zum 25.10.2020 per E-Mail an vorstand@ggsnk-fv.de, bzw. per Post an die Adresse des Vereins.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Ott

1.Vorsitzender

 

Veröffentlicht auch unter https://www.facebook.com/GGSNK .